Grundsätzlich richtig. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel.
Wir haben eine Stornofrist von 48h. Wird der Termin kurzfristiger abgesagt, behalten wir uns vor eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen.
Grundsätzlich richtig. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel.
Wir haben eine Stornofrist von 48h. Wird der Termin kurzfristiger abgesagt, behalten wir uns vor eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen.
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